Telegram-CEO unter anderem wegen Verbreitung von CSAM und Geldwäsche angeklagt

Die französischen Behörden haben die Gründe für die Verhaftung des Gründers und CEO von Telegram, Pavel Durov, am 24. August bekannt gegeben. Seine Verhaftung erfolgte aufgrund einer Reihe von Anklagepunkten, darunter die Beteiligung an der „Verbreitung, dem Angebot oder der Bereitstellung von pornografischen Bildern von Minderjährigen in einer organisierten Gruppe“. Die Anklagen gehen auf eine gerichtliche Untersuchung zurück, die am 8. Juli gegen eine ungenannte Person eingeleitet wurde.

Die von der Staatsanwältin der Republik, Laure Beccuau, verfasste Mitteilung listet insgesamt 12 Anklagepunkte auf, darunter Geldwäsche, Drogenhandel, Betrug, Betrieb einer Online-Plattform für illegale Transaktionen und Besitz von Kinderpornografie. Durow kann bis Mittwoch, den 28. August, in Haft bleiben.

Die Verhaftung wirft die Frage auf, inwieweit die Betreiber für das verantwortlich sind, was auf ihren Plattformen passiert. Es ist absurd zu behaupten, dass eine Plattform oder ihr Besitzer für den Missbrauch dieser Plattform verantwortlich ist“, heißt es in einer Mitteilung von Telegram. Auch Einzelpersonen wie Elon Musk, Eigentümer von X (ehemals Twitter), der „#FreePavel“ auf X postete, und der NSA-Whistleblower und jetzige russische Staatsbürger Edward Snowden, der die Aktion als politisch motiviert bezeichnete, zeigten sich empört. Telegram ist vor allem in Russland und der Ukraine beliebt.

Der französische Präsident Emmanuel Macron reagierte auf X (ehemals Twitter) auf „Falschinformationen“, dass die Festnahme politisch motiviert sei. „Frankreich ist der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit, der Innovation und dem Unternehmertum zutiefst verpflichtet. Das wird auch so bleiben“, erklärte Macron am 26. August. „In einem Rechtsstaat werden die Freiheiten sowohl in den sozialen Medien als auch im realen Leben innerhalb eines gesetzlichen Rahmens aufrechterhalten, um die Bürger zu schützen und ihre Grundrechte zu achten. Es ist die Aufgabe der Justiz, das Gesetz in völliger Unabhängigkeit anzuwenden“.

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