Europäische Kommission stellt Beihilfeverfahren gegen Amazon ohne Steuernachzahlung ein

Amazon muss keine Steuernachzahlung in Höhe von 250 Millionen Euro (263 Millionen US-Dollar) an die Europäische Union leisten. Die EU-Kommission hat am Mittwoch die Einstellung von drei Beihilfeverfahren bekannt gegeben, von denen eines Amazon betraf. Diese Entscheidung beendet eine der längsten juristischen Auseinandersetzungen mit dem Unternehmen.

Im Jahr 2017 stellte die Europäische Kommission fest, dass Amazon zwischen 2006 und 2014 über eine Betriebsgesellschaft in Luxemburg deutlich weniger Steuern an die Europäische Union gezahlt hatte. Die Briefkastenfirma hatte weder Büros noch Angestellte und wurde laut Kommission von Amazon ausschließlich zur Reduzierung der Steuerlast genutzt. Die Kommission schätzt, dass der E-Commerce-Riese in diesem Zeitraum die Besteuerung von drei Vierteln seiner gesamten Gewinne aus Online-Verkäufen in der EU vermieden hat.

Im Jahr 2021 legte Amazon jedoch Berufung gegen die Entscheidung ein. Obwohl das Unternehmen seine Steuerstruktur nach der Untersuchung änderte, argumentierte es damals, dass die Entscheidung der Kommission voller „methodischer Fehler“ sei. Das Unternehmen argumentierte außerdem, dass die Zahlungen nach internationalen Steuergrundsätzen rechtmäßig seien, ein Argument, dem das zweithöchste europäische Gericht zustimmte, nachdem es festgestellt hatte, dass Amazons Struktur dem Unternehmen keinen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen verschaffte. Daraufhin ordnete das Gericht an, die Entscheidung der Kommission für nichtig zu erklären.

In ihrer Ankündigung von dieser Woche sagte die Kommission, dass sie „die Vorgaben der EU-Gerichte berücksichtigen“ werde, um das Verfahren gegen Amazon abzuschließen. Amazon reagierte nicht sofort auf die Anfrage von Engadget nach einer Stellungnahme.

Während das Ende des Verfahrens gegen Amazon ein Rückschlag für die Europäische Kommission ist, konnte die Behörde Anfang des Jahres einen entscheidenden Sieg gegen Apple erringen. Im September ordnete das höchste europäische Gericht an, dass der Technologieriese eine Steuervergünstigung in Höhe von 13 Milliarden Euro (14,4 Milliarden US-Dollar) von Irland zurückzahlen muss, die 2016 für unrechtmäßig erklärt worden war.

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