Mit Apples VR/AR-Headset Vision Pro, das am 2. Februar auf den Markt kommen soll, werden immer mehr Details über die Anforderungen an Apps bekannt. Zum Beispiel hat das Unternehmen Richtlinien für visionOS-Entwickler veröffentlicht, die Apps veröffentlichen wollen, und es gibt einen seltsamen Vorbehalt. Das Unternehmen möchte, dass Entwickler nicht die Begriffe AR und VR verwenden, wenn sie sich auf Vision Pro Apps beziehen, sondern diese als „Spatial Computing Apps“ bezeichnen, wie es auf der von 9to5Mac entdeckten Entwicklerseite heißt.
„Spatial Computing“: Bezeichnen Sie Ihre App als Spatial Computing App. Beschreiben Sie Ihre App-Erfahrung nicht als Augmented Reality (AR), Virtual Reality (VR), Extended Reality (XR) oder Mixed Reality (MR)”, so die Firma. Das Headset selbst sollte „Apple Vision Pro“ mit drei Großbuchstaben genannt werden, während „visionOS mit einem kleinen v beginnt, auch wenn es das erste Wort im Satz ist“. Die Begriffe dürften niemals übersetzt oder transliteriert werden, so Apple weiter.
Da es sich definitiv um AR- und VR-Apps handelt, die für ein AR/VR-Headset entwickelt wurden, möchte Apple möglicherweise sein eigenes Angebot differenzieren, um zu vermeiden, dass Verbraucher Apps für andere VR/AR-Headsets, insbesondere das Quest 3 von Meta, mit seinen eigenen verwechseln. Gleichzeitig hat Apple diese Begriffe ausgiebig verwendet, um das Headset zu beschreiben. CEO Tim Cook bezeichnete Vision Pro bei der Vorstellung auf der WWDC 2023 als „völlig neue AR-Plattform“.
Im selben Dokument forderte Apple die Entwickler auf, anzugeben, ob ihre AR/VR-Anwendungen Bewegungen wie schnelle Drehungen oder plötzliche Änderungen der Kameraperspektive enthalten. In diesem Fall wird auf der Produktseite ein Hinweis angezeigt, um die Nutzer zu warnen. Auch die Verwendung von Privacy Tags und Game Controllern wurde beschrieben. Wie bereits erwähnt, wird das Apple Vision Pro Headset am 2. Februar für 3.495 US-Dollar auf den Markt kommen – ein Preis, der wahrscheinlich nur sehr motivierte Käufer anziehen wird.